Rechtsanwaltskanzlei
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Peter Zimmermann                                                                  Berlin

  • Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • In geeigneten Fällen ist eine Honorarvereinbarung möglich.
  • Bei Vorliegen besonderer gesetzlicher Voraussetzungen werde ich für Sie als Pflichtverteidiger oder auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe tätig.

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