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- Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- In geeigneten Fällen ist eine Honorarvereinbarung möglich.
- Bei Vorliegen besonderer gesetzlicher Voraussetzungen werde ich für Sie als Pflichtverteidiger oder auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe tätig.
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